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Endnutzer-Lizenzvertrag (EULA) — JiCo
Nutzungsrechte an der Software JiCo — für Unternehmen, die eine Lizenz bezogen haben.
Lizenzgeber: Dr. Kirchhof Ventures GmbH, Königsallee 2b, 40212 Düsseldorf, Deutschland ("drkv" oder "Lizenzgeber"), vertreten durch den Geschäftsführer Dr. Michael Kirchhof. Handelsregister: Amtsgericht Düsseldorf, HRB 74802. USt-IdNr.: DE299973644. Kontakt: contact@drkv.com.
Lizenznehmer: das Unternehmen, das gemäß Vertragsanlage/Kundennummer eine Lizenz für die Software JiCo bezogen hat ("Kunde").
1. Vertragsgegenstand
1.1 Dieser Vertrag regelt die Nutzung der Software JiCo (nachfolgend „Software") — eines lokal beim Kunden installierten Programms, das personenbezogene Daten aus Jira/Confluence gegenüber einem KI-Modell redigiert und schreibende Aktionen für eine menschliche Freigabe anhält.
1.2 Dieser EULA regelt ausschließlich die Nutzungsrechte an der Software. Die kommerziellen Bedingungen des Erwerbs (Preis, Zahlung, Rechnungsstellung, Kündigung des Rahmenvertrags) stehen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Lizenzgebers ("AGB"); im Kollisionsfall zwischen EULA und AGB hinsichtlich der Nutzungsrechte an der Software geht dieser EULA vor.
1.3 Dieser Vertrag richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB. Der Kunde sichert zu, die Software nicht als Verbraucher zu erwerben oder zu nutzen.
2. Einräumung von Nutzungsrechten
2.1 Der Lizenzgeber räumt dem Kunden ein einfaches (nicht ausschließliches), nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, die Software im Rahmen der jeweils gültigen Lizenzdatei zu nutzen. Umfang und Grenzen der Nutzung ergeben sich ausschließlich aus der Lizenzdatei und der zugrundeliegenden Vertragsanlage bzw. Bestellung:
- Installation: eine Lizenz gilt für genau eine Installation auf genau einer Maschine, gebunden an den Maschinen-Code (Hash der Geräte-ID). Eine Neuinstallation erfordert eine neue Lizenz.
- Module: Jira und/oder Confluence, wie in der Lizenzdatei festgelegt.
- Stufe: „Lesen" (nur lesende Werkzeuge) oder „Schreiben" (zusätzlich freigabepflichtige Änderungsvorschläge).
- Laufzeit und Tageslimit: wie in der Lizenzdatei angegeben; nach Ablauf der Laufzeit erlischt das Nutzungsrecht automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
2.2 Das Nutzungsrecht ist auf die Vertragslaufzeit des zugrundeliegenden Rahmenvertrags (AGB) sowie auf das in der Vertragsanlage vereinbarte Kontingent gleichzeitig gültiger Installationen beschränkt. Ein Wechsel der Installation (Ersatz-Lizenz) ist im Rahmen des vereinbarten Fair-Use möglich; Näheres regelt die Lizenzierungsbeschreibung des Lizenzgebers, die auf Anfrage zur Verfügung gestellt wird.
3. Art der Lizenzprüfung
3.1 Die Software prüft die Gültigkeit der Lizenz ausschließlich offline, anhand einer digital (Ed25519) signierten Lizenzdatei. Die Software nimmt zu keinem Zeitpunkt von sich aus Kontakt zum Lizenzgeber auf, um die Lizenz zu prüfen, zu erneuern oder zu widerrufen. Anfrage und Rückgabe einer Lizenz löst stets ein Mensch aus — über das Kundenportal des Lizenzgebers oder per E-Mail. Mit dem Kundenportal verbindet sich die Software nur, wenn ein Nutzer das ausdrücklich auslöst: zum Abruf einer Lizenz, zur Einrichtung des Fernzugriffs und zur Prüfung auf Updates.
3.2 Eine Sperrliste kann vom Lizenzgeber signiert und in künftige Programmversionen eingebettet werden. Eine gesperrte Lizenz-ID wird von einer neu gebauten Programmversion abgelehnt; bereits installierte, nicht aktualisierte Versionen der Software sind davon nicht betroffen und laufen bis zum Ende ihrer Laufzeit weiter. Ein Fernlöschen oder ein sofortiger Entzug der Nutzungsberechtigung auf einer laufenden Installation wird nicht zugesichert und ist technisch nicht vorgesehen.
4. Einschränkungen der Nutzung
Der Kunde darf die Software nicht, soweit zwingendes Recht (insb. § 69d, § 69e UrhG) nicht etwas anderes bestimmt:
- an Dritte weitergeben, vermieten, verleasen oder unterlizenzieren;
- die in der Software enthaltenen Kopier-, Lizenz- oder Kennzeichnungsschutzmechanismen umgehen oder zu umgehen versuchen (insb. die Bindung an den Maschinen-Code oder die Signaturprüfung);
- über den lizenzierten Umfang (Module, Stufe, Anzahl Installationen) hinaus einsetzen.
5. Rechte an der Software
Die Software sowie alle zugehörigen Unterlagen sind urheberrechtlich geschützt und stehen im ausschließlichen Eigentum des Lizenzgebers bzw. seiner Lizenzgeber. Mit diesem Vertrag werden dem Kunden ausschließlich die in Ziffer 2 genannten Nutzungsrechte eingeräumt; alle weiteren Rechte verbleiben beim Lizenzgeber.
6. Ruhen des Nutzungsrechts bei Zahlungsverzug
Gerät der Kunde mit einer fälligen Zahlung nach der zweiten Mahnung gemäß den AGB in Verzug, kann der Lizenzgeber die betroffenen Lizenzen auf die Sperrliste setzen (§ 3.2); das Nutzungsrecht ruht ab dem Zeitpunkt, zu dem eine hierdurch gesperrte Lizenz-ID erstmals von einer neu gebauten Programmversion geprüft wird. Ein Widerruf oder eine Deaktivierung der bereits offline laufenden Installation wird — wie in § 3.2 beschrieben — nicht zugesichert. Nach vollständigem Zahlungsausgleich wird die Lizenz-ID unverzüglich entsperrt.
7. Gewährleistung
7.1 Der Lizenzgeber gewährleistet, dass die Software im Wesentlichen den in der jeweils aktuellen Feature-Dokumentation beschriebenen Funktionen entspricht.
7.2 Der Lizenzgeber übernimmt ausdrücklich keine Gewähr dafür, dass die in der Software enthaltene Erkennung personenbezogener Daten vollständig ist. Keine automatisierte Erkennung ist vollständig; sicher erkannt werden strukturierte Muster (Prüfziffern, Secrets, aus Jira/Confluence bekannte Entitäten), Freitext wird statistisch bewertet. Der Kunde bleibt datenschutzrechtlich Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO / Art. 5 revDSG für die Bearbeitung, die er mithilfe der Software vornimmt.
7.3 Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregeln für Rechtskäufe (§§ 453, 434 ff. BGB), soweit in den AGB nichts Abweichendes vereinbart ist.
8. Haftung
8.1 Der Lizenzgeber haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
8.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
8.3 Im Übrigen ist die Haftung des Lizenzgebers ausgeschlossen. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Lizenzgebers.
9. Datenverarbeitung
Die Software verarbeitet Inhalte aus Jira/Confluence lokal beim Kunden; ein Modell (lokal per Ollama oder als Cloud-Option) erhält ausschließlich redigierte Inhalte. Einzelheiten zur datenschutzrechtlichen Einordnung, zur Datenresidenz und zu den Rollen der Beteiligten stehen im der Compliance-Dokumentation des Lizenzgebers, die dem Kunden auf Anfrage zur Verfügung gestellt wird. Dieser EULA begründet keine Auftragsverarbeitung zwischen Kunde und Lizenzgeber, soweit die Software lokal beim Kunden betrieben wird.
10. Laufzeit und Beendigung
10.1 Die Nutzungsrechte gelten für die in der Lizenzdatei angegebene Laufzeit. Sie enden automatisch mit Ablauf dieser Laufzeit sowie bei Beendigung des zugrundeliegenden Rahmenvertrags (AGB).
10.2 Der Lizenzgeber kann das Nutzungsrecht aus wichtigem Grund fristlos beenden, insbesondere bei einem Verstoß gegen § 4 dieses Vertrags.
10.3 Mit Beendigung des Nutzungsrechts hat der Kunde die Nutzung der Software einzustellen und die Lizenz über den in der Lizenzierungsbeschreibung genannten Rückgabeweg zurückzugeben.
11. Schlussbestimmungen
11.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
11.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, Düsseldorf (Sitz des Lizenzgebers).
11.3 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform.
11.4 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Fassung: 2026-09-29